Im Einklang mit der Natur
Im ökologischen Landbau arbeiten die Erzeugerbetriebe umweltverträglich und ressourcenschonend. Sie orientieren sich bei der Produktion von Nahrungsmitteln nicht an kurzfristiger Ergebnis-Maximierung, sondern bewirtschaften die verfügbaren Nutzflächen auf nachhaltige Art und Weise.

Auch die artgerechte Tierhaltung hat im ökologischen Landbau einen hohen Stellenwert. Die Tiere sollen sich naturgemäß und ohne den Einsatz von Wachstumshormonen entwickeln. Auch Antibiotika dürfen nicht präventiv verabreicht werden.
Bei der artgerechten Tierhaltung orientieren sich die Landwirte weitgehend an den ursprünglichen Verhaltensweisen und Lebensraumbedingungen ihrer Nutztiere, Diese sollen sich wohlfühlen und ihre Sozialkontakte pflegen und ausleben können. Die Kriterien für die artgerechte Tierhaltung sind klar definiert und umfassen zum Beispiel eine ausreichende Stallfläche, artgerechte Fütterung, regelmäßige Einstreu und den Auslauf an mindestens 200 Tagen im Jahr.
Verbot von Gentechnik
Tiere und Pflanzen auf technologische Machbarkeiten zu reduzieren und entsprechend zu manipulieren birgt unkalkulierbare Gefahren. Daher verbietet die EG-Ökoverordnung die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen.

Ein unerwünschter Nebeneffekt der Gentechnik ist die Verunreinigung von Öko-Produkten. Schließlich wirtschaften Biolandwirte eingebunden in ihre Umgebung. Pollenflug von Nachbarfeldern oder unbeabsichtigte Vermischungen bei Ernte, Transport oder Verarbeitung können nie hundertprozentig vermieden werden. So muss schon heute ein großer Aufwand betrieben werden, um mögliche Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen aufzuspüren und abzustellen.







